Wettspiel-Rahmenausschreibung des GC Aldruper Heide e.V.

Geltungsbereich

Diese Rahmenausschreibung gilt für alle vorgabenwirksamen und nicht vorgabenwirksamen Wettspiele des Golf-Club Aldruper Heide e.V., wenn und soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels auf diese Rahmenausschreibung Bezug genommen wird.

 

Spielbedingungen (Verbindlickeit von Verbandsordnungen)

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbands (DGV) in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich Amateurstatut) und den Platzregeln des GC Aldruper Heide, sowie gegebenenfalls aushängender Sonderplatzregeln. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Clubsekretariat während der Geschäftszeiten möglich.

 

Teilnahmeberechtigung

Soweit in der Einzelausschreibung nicht eine abweichende Regelung getroffen ist sind teilnahmeberechtigt alle uneingeschränkt spielberechtigten Mitglieder des GC Aldruper Heide e.V., sowie alle uneingeschränkt spielberechtigten Mitglieder in- und ausländischer Golfclubs, die Mitglieder des jeweiligen nationalen Golfverbandes sein müssen.

 

Meldungen, Meldeschluss

Anmeldungen sind nur schriftlich durch vollständig ausgefüllte Meldkarte, telefonisch, per E-Mail, per Online-Anmeldung (Internet) oder durch Eintrag in die aushängende Meldeliste innerhalb der Meldefrist möglich. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Meldung über das Internet, per Telefon, Fax, Post oder E-Mail kann in der Einzelausschreibung des Wettspiels ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Gehen mehr Meldungen als die ausgeschriebene Anzahl an Teilnehmern ein, so entscheidet der Eingang der Meldung bzw. die Reihenfolge auf der Warteliste. Eine Übernahme von der Warteliste in die Startliste durch die Spielleitung ist auch nach Meldeschluss möglich. Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht eine abweichende Regelung getroffen ist, ist Meldeschluss für die Teilnahme am Wettspiel zwei Tage vor dem Wettspiel um 16:00 Uhr.

 

Meldegebühren

werden durch Einzelausschreibung festgelegt und sind vor dem Start zu entrichten, spätestens mit Ausgabe der Scorekarte. Bei Streichung nach Meldeschluss oder bei Nichtantritt ist die halbe Meldegebühr fällig. Wird die Forderung nicht bis zur nächsten Turnieranmeldung beglichen, kann die Starterlaubnis für Turniere verweigert werden.

 

Startzeiten

Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Startzeit zu informieren. Startzeiten erhalten die Teilnehmer per SMS und/oder durch Aushang der Startliste bzw. durch Einstellen der Liste (geschützt mit Passwort) auf der Homepage des GC Aldruper Heide. 

 

Abspielzeit

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Start ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation erfordern. Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, wird der Spieler disqualifiziert. Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter.

 

Aussetzen des Spiels wegen Gefahr

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt (Regel 6-8b), so muss das Spiel auf einer Bahn unverzüglich unterbrochen werden. Spieler in einer Spielgruppe zwischen zwei Löchern dürfen nicht mehr am nächsten Abschlag abspielen. Alle Spieler dürfen das Spiel erst wieder fortsetzen, wenn die Spielleitung die Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern nicht die Strafe nach Regel 33-7 erlassen werden kann. Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8a.II).

 

Beförderung

Grundsätzlich gilt das in der Spiel- und Wettspielordnung des DGV niedergelegte Verbot von motorisierten Golfcarts (auch Elektro-Carts), d.h. Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht ermöglicht, kann die Benutzung durch den Spielausschuss oder von der Spielleitung gestattet werden. Es besteht Nachweispflicht der Behinderung durch ein ärztliches Attest.

 

Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen)

Bei gleichen Ergebnissen entscheiden neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit entscheiden 6 Löcher (1, 18, 3, 16,  5, 14), danach 3 Löcher (1, 18, 3) und schließlich das schwerste Loch. („DGV-Stechen“). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen, bei weiterer Gleichheit siehe oben; im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe (SWSO Anhang I, 10).

 

Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel (Mobiltelefone) und /oder deren Nutzung ist Spielern und Caddies während des Wettspiels auf der Runde untersagt. Ausnahme: in medizinischen Notfällen. Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation. Die Nutzung elektronischer Entfernungsmesser wird in den Platzregeln des GC Aldruper Heide e.V. geregelt.

 

Einreichen der Scorekarten

Die Zählkarte ist nach Beendigung der Runde unverzüglich bei der Spielleitung (im Sekretariat) abzugeben. Sie gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area (das Sekretariat) verlassen hat. (Regel 6-6; Decision 6-6c/1)

 

Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung (und gegebenenfalls die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekanntgegeben. Ist keine Spielleitung angegeben, so ist der Spielausschuss Spielleitung. Starter, Platzrichter und Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

 

Preise und Sonderpreise

Die Wertigkeit der Preise (Brutto vor Netto oder umgekehrt) wird durch Einzelausschreibung festgelegt. Ist nichts Anderes bestimmt gilt: Brutto vor Netto und Doppelpreisausschluss, davon ausgenommen sind Sonderpreise. Wanderpreise verbleiben grundsätzlich im Club. Preise sollen von den Gewinner persönlich entgegen genommen werden. Bei Abwesenheit kann ein anderer Spieler zur Entgegennahme beauftragt werden. Ist das nicht der Fall, verbleiben sie im Club und werden nicht an nachfolgende Sieger weitergegeben. 
Für die Sonderpreise „longest drive“ und „nearest to the pin“ gilt: Wertung ausschließlich von Abschlägen, die auf dem Fairway bzw. auf dem Grün liegen.

 

Siegerehrung, Beendigung des Wettspiels

Zeit und Ort der Siegerehrung wird auf der Startliste bekannt gegeben. Die Anwesenheit aller Wettspielteilnehmer wird erwartet!  Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung und mit dem Aushang der Ergebnislisten am schwarzen Brett beendet. Proteste können noch bis 30 Min. nach Bekanntgabe der Ergebnisse bei der Spielleitung eingereicht werden.

 

Verantwortlichkeit des Spielers

Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass ihm die Regeln und Bedingungen, nach denen das Wettspiel ausgetragen wird, bekannt sind. (Regel 33-1).

 

Veröffentlichung personenbezogener Daten

Mit der Meldung zu einem Wettspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem Aushang der Startlisten und der Ergebnislisten im Clubhaus und deren Einstellung auf den Internetseiten des Clubs personenbezogene Daten des Spielers (insbesondere Name, Vorgabe und Startzeit) veröffentlicht werden.

 

Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Platzregeln, Startzeiten u. a.). Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig. Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

Inkrafttreten

Diese allgemeine Wettspielausschreibung / Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Wettspiele des Golf-Club Aldruper Heide e.V. 

 

Der Spielausschuss

1. April 2011