Allgemeine Turnierbestimmungen des GC Aldruper Heide e.V.

1) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV). Turniere werden auf Grundlage des EGA-Vorgabensystems ausgerichtet.
  Den vollen Text einer genannten Musterplatzregel finden Sie im Offiziellen Handbuch zu den Golfregeln, gültig ab Januar 2019. Die Regeln, das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln und alle anderen Bestimmungen können im Sekretariat eingesehen werden.
  Zur Vereinfachung wird in den Regeln und Bestimmungen des Golfclub Aldruper Heide e.V. (GCAH) die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerin und Spieler verwendet.
  Wenn nicht anders vermerkt, ist die Strafe für einen Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).
  Es gelten diese hier genannten allgemeinen Turnierbestimmungen und Platzregeln und alle Ergänzungen und Abänderungen dieser Platzregeln durch die jeweilige Spielleitung.
2) Falls in einer aktuellen Ausschreibung eine von diesen allgemeinen Turnierbestimmungen und Platzregeln abweichende Regelung vorgesehen ist, so gelten die Angaben der aktuellen Ausschreibung.
3) Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit; für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
4) Die Meldung zu einem Turnier erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängenden Listen, per „mygolf“ oder PCCADDIE.
  Der GCAH behält sich vor, bei weniger als 12 Meldungen für ein Turnier, das Turnier nicht auszutragen.
  Gehen mehr Meldungen ein als die in der Ausschreibung vorgesehene Höchstzahl, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Meldeeingangs, bei Gleichheit das Los. Es wird eine Warteliste geführt.
5) Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten, wie in Ziffer 18. (2 e bis i) der Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter www.golf.de/dvg/verbandsordnung.cfm eingesehen werden.
  Auf schriftlichen Wunsch an das Sekretariat des GCAH hin kann der Name des Spielers in den Melde-, Start- und Ergebnislisten anonymisiert werden (N.N).
  Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des GCAH, z.B. auf der Homepage oder in Presseveröffentlichungen, veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
  Das Sekretariat ist berechtigt, per Brief, Fax, Mail oder SMS im Zusammenhang mit dem Turnier zu unterrichten.
6) Teilnahmeberechtigt an den Turnieren des GCAH sind Mitglieder des GCAH und Gäste.
  Die Ausschreibung eines Turniers kann die Turnierteilnahme auf bestimmte Spielergruppen oder Vorgaben beschränken. Die Spielleitung entscheidet über die Teilnahme.
7) Die Spielleitung behält sich das Recht vor, Nachmeldungen für ein Turnier zu akzeptieren.
8) Das Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten. Spieler, die nicht zum Turnier antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.
9) Grundsätzlich wird zügiges Spielen erwartet. Es wird "Ready Golf" gespielt, d.h. außer Reihenfolge, soweit Mitbewerber dadurch nicht gefährdet oder gestört werden, Regel 5.6b (2)
10)  Spieler oder Mannschaften, die nicht am Turnier teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Clubsekretariat abzumelden. Absagen nach Meldeschluss befreien nicht von der Zahlung der Meldegebühr.
11) Sofern durch Aushang nichts anderes bestimmt wurde, gilt der Bereich vor dem Büro (Eingangstür bis ProShop) als Scoring Area.
  Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring Area verlassen hat.
  Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte gemeinsam mit den Mitbewerbern persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
  Beanstandungen von Fehlverhalten können nur bis zur Abgabe der Scorekarte erhoben werden.
12) Entscheidung bei gleichen Ergebnissen und notwendigem Gewinner; Sonderpreise
  a) Lochspiel
  Endet ein Lochspiel gleich, so wird es Loch für Loch weitergespielt werden, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen sollte an dem Loch beginnen, wo das Lochspiel begann. Im Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabenschläge nicht weiter angerechnet.
  b) Zählspiel
  Bei Gleichstand in einem Zählspiel, das als Wettspiel ohne Vorgabe ausgetragen wird, wird ein Stechen durch die Spielfortsetzung erfolgen. Solch ein Stechen kann, je nach Entscheidung der Spielleitung, über 18 oder eine geringere festgelegte Anzahl von Löchern ausgetragen werden. Ist dies nicht durchführbar oder besteht danach weiterhin ein Gleichstand, so wird eine Verlängerung bis zur Entscheidung mit besserem Ergebnis an einem Loch gespielt (‚sudden death’)
  Bei Gleichstand in einem Zählspiel mit Vorgabe entscheiden die besser gespielten schwersten 9, 6, 3, 1 Löcher (bei Turnieren über mehrere Runden die letzten 18 Loch, weiter wie vor) über die Platzierung, danach das Los.
  c) Sonderpreise: Nearest to the Pin und Longest Drive
  Nearest to the Pin: Es dürfen ausschließlich Bälle gewertet werden, die sich nach dem ersten Schlag des Spielers auf dem Grün der entsprechenden Bahn befinden. Gemessen wird bis zur Fahnenstange. Ist bei einem Turnier kein Ball auf dem Grün zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis. Wird der Preis als ‚Nearest to the Pin mit dem 2.Schlag‘ ausgelobt, gilt Entsprechendes.
  d) Longest Drive: Es dürfen ausschließlich Bälle gewertet werden, die sich nach dem ersten Schlag des Spielers auf dem Fairway der entsprechenden Bahn befinden. Ist bei einem Turnier kein Ball auf dem Fairway zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis.
13) Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe der Sieger durch die Spielleitung in der Siegerehrung beendet. Vorher kann ein vorläufiges Ergebnis ausgehängt werden.
  Findet keine Siegerehrung statt, so gilt das Wettspiel eine Stunde nach Aushängen der Ergebnisliste als beendet.
14) Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste oder durch einen anderen Aushang bekanntgegeben, soweit nicht eine generelle Bekanntgabe der Mitglieder der Spielleitung für eine Anzahl von Turnieren oder einen Zeitraum erfolgt.
 

Starter und Sekretariat des Golfclubs handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

15) Bei den Turnieren AHMiGo und AHDiGo gilt die Regelung, dass Jugendliche nur in den Sommerferien an diesen Turnieren teilnehmen können, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und ein HCPI von 26,5 oder besser haben. Sie bekommen eine eigene Wertung und bleiben weitgehendst unter sich. 
16) Beim Monatsbecher gilt die Regelung, dass Jugendliche an diesen Turnieren teilnehmen können, wenn sie ein HCPI von 26,5 oder besser haben. Sie bekommen eine eigene Wertung und bleiben weitgehendst unter sich.