Platzregeln
1. Spielverbotszonen (R2.4)
sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten.
Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.
Anpflanzungen - durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert - sind Spielverbotszonen.
Es gilt Musterplatzregel E 10.
Das Betreten einer Spielverbotszone ist verboten und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)
a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
b) Mit weißen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.
c) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:
- verlegte Grassoden
- mit Kies verfüllte Drainagegräben
- eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle.
d) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
e) Gelbe und rote Pfosten, Entfernungsmarkierungspfosten sind bewegliche Hemmnisse.
f) Blaue Pfosten, alle Entfernungsmarkierungsbodenplatten, Findlinge, Bänke und Schilder, alle Schutzgitter, Schutzhütten, Ballwaschgeräte sowie alle Teile der Bewässerungsanlage gelten als unbewegliche Hemmnisse.
3. Provisorischer Ball an den Bahnen 3, 7 und 18
Ist es nicht sicher, ob der Ball die Penalty Area in Spielrichtung der Grüns der Bahnen 3, 7 oder 18 überquert hat und im Gelände liegt oder ob er in der Penalty Area ist, so darf ein provisorischer Ball nach Regel 17.1 gespielt werden. Es gilt Musterplatzregel B 3
4. Unterbrechung des Spiels durch die Spielleitung, Regel 5.7b
Signal für sofortige Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr: 1 langer Signalton.
Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen
Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Anmerkung: Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen, Regel 5.7a.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Disqualifikation.
5. Cartnutzung
Grundsätzlich gilt das in der Spiel- und Wettspielordnung des DGV niedergelegte Verbot von motorisierten Golfcarts (auch Elektro-Carts), d.h. Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht ermöglicht, kann die Benutzung durch den Spielausschuss oder von der Spielleitung gestattet werden.
Es besteht Nachweispflicht der Behinderung durch ein ärztliches Attest.
Im Einzelfall kann die Nutzung eines Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Disqualifikation für die Runde, in der der Verstoß begangen wurde.
6. Spielgeschwindigkeit
Es wird erwartet, dass 18 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 4:15 Std. und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 4:35 Std. absolviert werden, normalerweise aber schneller.
Zur Spielbeschleunigung im Zählspiel wird erwartet, dass sich die Bewerber darauf verständigen, nach den Grundsätzen des „Ready Golf“ zu spielen.
Es gelten die Musterplatzregeln K-2, K-3, K-4 und K-5 8.
7. Ball im Aus oder verlorener Ball
a) Aus (R18.2)
- Kommt ein Ball auf oder jenseits einer asphaltierten Straße zur Ruhe, ist er „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für die anderen Löcher nicht „Aus“ ist.
- Während des Spiels von Loch 1, sind die ungekennzeichneten, auf Fairwayhöhe oder kürzer gemähten Flächen der Bahn 8 „Aus“.
b) Alternative zu Schlag und Distanzverlust für einen verlorenen Ball oder einen Ball im Aus
Wurde der Ball eines Spielers nicht gefunden, oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass er im Aus ist, darf der Spieler, anstelle mit Schlag und Distanzverlust, wie folgt verfahren:
Der Spieler darf mit zwei Strafschlägen Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er einen Ball in dem Erleichterungsbereich zwischen den beiden geschätzten Bezugspunkten
- die Stelle an der der ursprüngliche Ball auf dem Platz zur Ruhe gekommen ist oder zuletzt die Platzgrenze gekreuzt hat, um ins Aus zu gehen
- und der Stelle auf dem Fairway nicht näher zum Loch, droppt (siehe Regel 14.3).
Es gilt Musterplatzregel E 5.
8. Verhalten
Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.
- Einen Schläger in Richtung auf ein Golfbag zu werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß: | Erster Verstoß – Ein Strafschlag, |
Zweiter Verstoß – Grundstrafe, | |
Dritter Verstoß – Disqualifikation |
Hinweis: Den Anweisungen der Clubangestellten und der Marshals ist unbedingt Folge zu leisten. Sie sind durch den Vorstand autorisiert.
Der Spielausschuss
Januar 2019
-Änderungen vorbehalten -
Entfernungsmarkierungen (bis Grünanfang)
seitliche Pfosten / Bodenplatten auf dem Fairway:
weiss = 100m; rot = 150m; gelb = 200m