Platzregeln

1. Spielverbotszonen (R2.4)
sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten.
Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.
Anpflanzungen - durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert - sind Spielverbotszonen.
Es gilt Musterplatzregel E 10.
Das Betreten einer Spielverbotszone ist verboten und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)
a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet.

b) Mit weißen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.
Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:

  • verlegte Grassoden
  • mit Kies verfüllte Drainagegräben
  • eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle.

d) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.

e) Gelbe und rote Pfosten, Entfernungsmarkierungspfosten sind bewegliche Hemmnisse.

f) Blaue Pfosten, alle Entfernungsmarkierungsbodenplatten, Findlinge, Bänke und Schilder, alle Schutzgitter, Schutzhütten, Ballwaschgeräte sowie alle Teile der Bewässerungsanlage gelten als unbewegliche Hemmnisse.

3. Provisorischer Ball an den Bahnen 3, 7 und 18
Ist es nicht sicher, ob der Ball die Penalty Area in Spielrichtung der Grüns der Bahnen 3, 7 oder 18 überquert hat und im Gelände liegt oder ob er in der Penalty Area ist, so darf ein provisorischer Ball nach Regel 17.1 gespielt werden. Es gilt Musterplatzregel B 3

4. Aus (R18.2)
Kommt ein Ball auf oder jenseits einer asphaltierten Straße zur Ruhe, ist er „Aus", auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für die anderen Löcher nicht „Aus" ist.

5. Verhalten
Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  •   Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
  •   Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.
  •   Einen Schläger in Richtung auf ein Golfbag zu werfen.
  •   Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  •   Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

6. Strafe für Verstoß:

Erster Verstoß - Ein Strafschlag

Zweiter Verstoß - Grundstrafe

Dritter Verstoß - Disqualifikation

Strafe für Verstoß gegen Platzregeln:

Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt)

7. Hinweis:

Den Anweisungen der Clubangestellten und der Marshals ist unbedingt Folge zu leisten. Sie sind durch den Vorstand autorisiert.

8. Entfernungsmarkierungen (bis Grünanfang):
seitliche Pfosten / Bodenplatten auf dem Fairway:

  • weiß = 100 m
  • rot = 150 m
  • gelb = 200 m